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Aus der Kirchenvorsteherschaft
 
Referendumsbeschluss
 
Die Kirchenvorsteherschaft hat an ihrer Sitzung vom 24. August 2026 beschlossen, das Pensum des Mesmerteams in Herisau von 240 auf 260 Stellenprozente zu erhöhen. Das hat eine Erhöhung der Personalkosten von 15´500 Franken zur Folge. Das übersteigt die Finanzkompetenz der Kirchenvorsteherschaft. Diese beträgt für wiederkehrende Ausgaben maximal 0,5%  des Steuerertrags des Vorjahrs (14´500 Franken).

Deshalb hat die Kirchenvorsteherschaft beschlossen, die Pensumserhöhung des Mesmerteams in Herisau gemäss Artikel 9, Absatz e, der Kirchgemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Mit der Publikation des Beschlusses auf der Webseite der Kirchgemeinde als deren amtlichen Publikationsorgan beginnt die Referendumsfrist am 25. August 2026 und endet am 24. September 2026.

Wegen der Kündigung des langjährigen Mesmerpaars muss der Mesmerdienst in Herisau neu organisiert werden. Zwei Pensen mit 90 Stellenprozent und 70 Stellenprozent konnten besetzt werden. Die Stelleninhaberin der dritten Stelle (60 Prozent) hat die Stelle in der Probezeit wieder gekündigt. Zu einer Neuanstellung ist es bislang nicht gekommen. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Umfang des ausgeschriebenen Pensums von 60 Prozent. Bei 60 Prozent sind die Bewerberinnen und Bewerber auf eine zweite Arbeitsstelle angewiesen. Und diese Tatsache schmälert oder verunmöglicht die von uns geforderte Flexibilität der Einsätze. Die Kirchenvorsteherschaft ist der Meinung, dass eine Stelle im Umfang von 80 Prozent besser besetzt werden kann. Dazu stellt die Kirchenvorsteherschaft fest, dass durch die steigende Nutzung von Kirchgemeindehaus und Kirche durch Dritte der Arbeitsumfang des Mesmerteams stetig steigt und so die Pensumserhöhung rechtfertigt.

25. August 2026

 
 
 

Referendumsbeschluss

   
 
 
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